Anmeldung.

Was müssen Sie tun, um die Frühförderung von Contrast in Anspruch nehmen zu können:

  • Kontaktieren Sie uns unter der Tel.-Nr.: 01-729 45 65 und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch.
  • Nehmen Sie zu diesem vereinbarten Termin sämtliche Befunde Ihres Kindes sowie Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis und Mutter-Kind-Pass mit.
  • Falls Sie nicht österreichischer Staatsbürger sind, benötigen wir den Nachweis der Aufenthaltsbewilligung (Eintragung im Reisepass).
  • Während des Erstgesprächs wird der Bedarf an Frühförderung erhoben.
  • Unser Büro schickt die oben genannten Unterlagen gemeinsam mit einem von Ihnen unterzeichneten Antragsformular an die jeweilige Landesregierung, die nach Prüfung der Dokumente und Befunde eine Bewilligung zur Frühförderung durch den Verein Contrast erteilt.

Was kostet die Frühförderung?

Der Verein Contrast bietet Frühförderung im Auftrag der Landesregierungen von Wien, Niederösterreich und Burgenland an.

  • In Wien ist die Frühförderung kostenlos.
  • In Niederösterreich und Burgenland ist von den Eltern ein Beitrag zu leisten. Dieser Selbstbehalt beträgt in Niederösterreich derzeit 12 Euro, im Burgenland wird die Höhe von der burgenländischen Landesregierung je nach Einkommens- und Vermögenslage der Familie berechnet.
  • In sozialen Härtefällen oder Notsituationen kann mittels entsprechenden Formulars bei der jeweiligen Landesregierung um Nachlass des Selbstbehaltes angesucht werden.
  • Eltern, die eine Frühförderung von Contrast in Anspruch nehmen, werden ersucht, dem Verein beizutreten. Mit dem jährlich zu bezahlenden Mitgliedsbeitrag unterstützt die Familie unsere Arbeit. Mit Beendigung der Frühförderung erlischt die Mitgliedschaft automatisch.